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Die aktuelle Kritik des GDV verkennt einen wesentlichen Punkt: Versicherungsnehmer müssten ihre Ansprüche gar nicht auf dem Klageweg durchsetzen, wenn Versicherer im Schadensfall immer konsequent und korrekt regulieren würden. Die Klageflut ist nicht Folge überzogener Anwaltsgebühren, sondern mangelnder und zügiger Leistungsbereitschaft aufseiten mancher Versicherer.
Gerade in wirtschaftlich asymmetrischen Situationen zeigt sich: Versicherer nutzen ihre strukturelle und finanzielle Überlegenheit zu oft zu ihrem Vorteil – zulasten der Versicherten. Wer ernsthaft die „Verteuerung des Rechtsschutzes“ beklagt, sollte nicht zuerst das Gebührenrecht kritisieren, sondern die eigenen Regulierungspraxen hinterfragen.
Statt pauschaler Warnungen braucht es Angebote, die dem Kunden das Kostenrisiko abnehmen, die eine faire, transparente und effiziente Anspruchsdurchsetzung ermöglichen. Zudem sollte der Gesetzgeber über die Einführung von Schadensersatzansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Regulierung im VVG nachdenken, um systematische Leistungsverweigerung unattraktiv zu machen. Besondere Sanktionen für einen Versicherungsnehmer, der seine Pflichten nicht erfüllt, enthält das VVG ja auch.
Gerechtigkeit darf nicht an der wirtschaftlichen Stärke scheitern – und auch nicht an deren Missbrauch.
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Die aktuelle Kritik des GDV verkennt einen wesentlichen Punkt: Versicherungsnehmer müssten ihre Ansprüche gar nicht auf dem Klageweg durchsetzen, wenn Versicherer im Schadensfall immer konsequent und korrekt regulieren würden. Die Klageflut ist nicht Folge überzogener Anwaltsgebühren, sondern mangelnder und zügiger Leistungsbereitschaft aufseiten mancher Versicherer.
Gerade in wirtschaftlich asymmetrischen Situationen zeigt sich: Versicherer nutzen ihre strukturelle und finanzielle Überlegenheit zu oft zu ihrem Vorteil – zulasten der Versicherten. Wer ernsthaft die „Verteuerung des Rechtsschutzes“ beklagt, sollte nicht zuerst das Gebührenrecht kritisieren, sondern die eigenen Regulierungspraxen hinterfragen.
Statt pauschaler Warnungen braucht es Angebote, die dem Kunden das Kostenrisiko abnehmen, die eine faire, transparente und effiziente Anspruchsdurchsetzung ermöglichen. Zudem sollte der Gesetzgeber über die Einführung von Schadensersatzansprüchen bei nicht ordnungsgemäßer Regulierung im VVG nachdenken, um systematische Leistungsverweigerung unattraktiv zu machen. Besondere Sanktionen für einen Versicherungsnehmer, der seine Pflichten nicht erfüllt, enthält das VVG ja auch.
Gerechtigkeit darf nicht an der wirtschaftlichen Stärke scheitern – und auch nicht an deren Missbrauch.